Regelbedarfe Bürgergeld seit 01.01.2023
Regelbedarfsstufe
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Personenkreis
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Höhe
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RB-Stufe 1 |
Alleinstehende |
502,- € (2022: 449,-€) |
RB-Stufe 2 |
Volljährige Partner |
451,- € (2022: 404,-€) |
RB Stufe 3 |
unter 25-jährige in BG |
402,- € (2022: 360,-€) |
RB Stufe 4 |
14 bis 17-jährige |
420,- € (2022: 376,-€) |
RB Stufe 5 |
6 bis 13-jährige |
348,- € (2022: 311,-€) |
RB Stufe 6 |
0 bis 5-jährige |
318,- € (2022: 285,-€) |
Die wichtigsten Änderungen seit 01. Juli 2023:
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Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Erwerbseinkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge.
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Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind.
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Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können drei Jahre gefördert werden.
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Gemeinsam mit dem Jobcenter erarbeiteter Kooperationsplan bezüglich der Schritte Richtung Arbeits- / Ausbildungsmarkt für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit, statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Kooperationsplanes kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
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Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden.
Fragen und Antworten zum Bürgergeld finden Sie auch in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales.
Aktuell fördert das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen Kunden im Bürgergeldbezug bei vorliegender Eignung durch die Kostenübernahme für die beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zum Berufskraftfahrer (Lkw-/ Busfahrer), Gabelstaplerschein, Sachkunde Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) und diverse weitere Qualifizierungsbereiche. Auch ggf. erforderliche Coachings für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit können gefördert werden.
Öffnungszeiten Jobcenter Garmisch-Partenkirchen:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Terminwünsche können jederzeit telefonisch oder schriftlich geäußert werden
Sehr geehrte Bürger,
Telefonisch sind wir über unsere Service-Hotline wie folgt erreichbar:
montags bis freitags
von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr!
08821 / 966 85 0
- Persönliche Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte kommen Sie pünktlich und bringen Sie die Einladung des Jobcenters, sowie Ihren Ausweis mit. Sie werden vom Sicherheitsdienst empfangen und weitergeleitet. Es wird um Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln (1,5 Meter) gebeten. Wir empfehlen weiterhin das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes, bzw. einer Maske. Kommen Sie bitte nicht, wenn sie Covid-19-Krankheitssymtome haben!
- Mitteilungen an das Jobcenter bitte telefonisch, postalisch oder über jobcenter-digital.
- Nutzen Sie für die Antragstellung unseren Internet-Service www.jobcenter-gap.de. Hier können Sie uns auch Nachrichten schicken, die wir über E-Mail beantworten können. Eine Antragstellung ist generell formlos telefonisch, schriftlich oder per E-Mail möglich.
Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme folgende alternative Möglichkeiten:
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Rufen Sie uns an: Servicecenter 08.00 -18.00 Uhr Tel: 08821-96685-0
Fachkundige Mitarbeiter des Servicecenters beantworten Ihre Fragen, schicken Ihnen erforderliche Unterlagen zu, oder geben Ihre Rückruf- oder Terminwünsche an uns weiter.
Lokale Notrufhotline Tel: 08821-96685-55 Mo. - Do. 08:00 - 15:00 Uhr, Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
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Schreiben Sie uns eine E-Mail an:
Für Anliegen, welche die Leistungssachbearbeitung betreffen: Jobcenter-Garmisch-Partenkirchen.Leistung@jobcenter-ge.de
Für Anliegen, welche die Arbeitsvermittlung betreffen: Jobcenter-Garmisch-Partenkirchen.Vermittler@jobcenter-ge.de
Für alle anderen Anliegen: Jobcenter-Garmisch-Partenkirchen@jobcenter-ge.de
In Ihrer E-Mail bitte immer Ihre BG-Nummer / Kundennummer (falls bereits vorhanden), Ihren Vor- und Zunamen, sowie eine Telefonnummer angeben, unter der wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Eine schriftliche Antwort über E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht mögllich. Nutzen Sie deshalb unter www.jobcenter-gap.de den online-Service jobcenter.digital.
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Schreiben Sie uns per Post oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten an der Wand gegenüber dem Eingang
Eingehende Post erhält täglich entsprechenden Eingangsstempel. Bitte geben Sie in Ihren Schreiben Ihren Vor- und Zunamen, sowie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.
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