PROBEARBEIT (MAG)

Das betriebliche Praktikum bzw. die Probearbeit können für eine bestimmte Dauer mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Wir nennen diese Art der praktischen Erprobung „Maßnahme beim Arbeitgeber“, kurz MAG.

Diese betriebliche Erprobung gibt Arbeitgebern und Kunden / Kundinnen die Möglichkeit, sich im Vorfeld einer Einstellung gegenseitig besser kennen zu lernen.

Arbeitgeber können so Kenntnisse, Fertigkeiten und Leistungsvermögen potenzieller Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen testen.

Unsere Kunden / Kundinnen erhalten die Chance, ihr Können unter Beweis zu stellen, aber auch neue Fertigkeiten zu erlernen und andere Tätigkeitsfelder kennen zu lernen.

Während dieser Zeit werden unsere Kunden / Kundinnen durch Weiterzahlung der SGB II-Leistungen sowie durch Übernahme der Fahrkosten vom Jobcenter unterstützt.

Die MAG steht grundsätzlich jedem unserer Kunden / Kundinnen offen. Sie eignet sich aber vor allem besonders gut für Menschen, die schon länger nicht mehr am aktiven Arbeitsleben teilgenommen haben oder die bei der Vermittlung in Ausbildung & Arbeit praktische Erfahrungen benötigen.

Der Antrag für die Probearbeit muss noch vor dem Start beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.