Unsere Kunden

Jobcenter oder Arbeitsagentur? Wer bei uns richtig ist.

Wir im Jobcenter betreuen, beraten und vermitteln Menschen in Arbeit oder Ausbildung, die Arbeitslosengeld II oder andere Leistungen nach dem „Zweiten Buch Sozialgesetzbuch“ erhalten. Sie sind unsere Kunden.

Wenn Sie also einen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters haben und Ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, sind Sie bei uns richtig. Auf Ihrem Weg in den Arbeitsmarkt bieten wir Ihnen Unterstützung an und informieren Sie über Wege und Möglichkeiten aus der Hilfebedürftigkeit zurück in die Erwerbstätigkeit.

Menschen,

  • die das 15. Lebensjahr vollendet und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben und
  • die erwerbsfähig sind
  • die hilfebedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und
  • die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit haben. Also alle, die nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (z.B. Selbständige, wenn sie nicht freiwillig versichert waren) oder deren Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern (sogenannte "Aufstocker", weil mit Hilfe der Leistungen vom Jobcenter das Arbeitslosengeld aufgestockt wird.) und
  • deren Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (sogenannte „Ergänzer“, weil sie als Ergänzung zum Einkommen Arbeitslosengeld II erhalten können) und
  • die mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind und im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ihren Lebensmittelpunkt haben
  • ausländischer Bürger, die ein Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis haben

Menschen,

  • die ihren Arbeitsplatz verloren haben
  • die für eine bestimmte Zeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben („Anwartschaftszeit“)
  • die innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate (mind. 360 Tage) sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren
  • die in Deutschland Asyl beantragt haben