WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir ganz oder teilweise die Kosten für betriebliche Weiterbildungen von Beschäftigten und neu eingestellten Quereinsteigenden, zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und leisten damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit Ihrer Arbeitnehmer & Arbeitnehmerinnen. Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können sowohl Anpassungsqualifizierungen gefördert werden als auch abschlussorientierte Weiterbildungen, wie bspw. Umschulungen.

Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten soll. Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Ein solches Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. Teilnehmer bekommen von Ihnen eine Vergütung, die vom Jobcenter bezuschusst werden kann. Eine vorherige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des jungen Menschen in Ihrem Unternehmen schließt die Förderung aus.

Es gibt Fördermöglichkeiten, die nicht der Arbeitgeber sondern der Auszubildende erhält, um in der Ausbildung stabilisiert zu werden. Somit kommen die Förderungen auch dem Arbeitgeber zu Gute. Zu diesen Förderungen zählt die Assistierte Ausbildung (AsA). Wenn Ihre Auszubildenden Unterstützung benötigen, wird man Ihnen beim gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und des Jobcenters Garmisch-Partenkirchen gerne weiterhelfen.

Für Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung können nach Einzelfallentscheidung

  • Eingliederungszuschüsse
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
  • Förderung von betrieblichen Weiterbildungen
  • Arbeitshilfen, z.B. besondere Arbeitsplatzausstattung
  • oder eine Probebeschäftigung

initiiert werden.

Fragen zum Thema Förderungsmöglichkeiten für Arbeitgeber beantworten Ihnen gerne unsere Kollegen / Kolleginnen vom gemeinsamen Arbeitgeberservice. Diese erreichen Sie über die Servicenummer 0800 / 4 5555 20 (gebührenfrei) bzw. per E-Mail: garmisch.arbeitgeber@arbeitsagentur.de